FAQ
„Ich wollte schon immer mal wissen…“ oder „Ist das wirklich so?“
Viele der nachfolgenden Fragen stellen mir Mandanten häufiger.
Hier ist ein Auszug davon:
Wann kann ich einen Anwalt bei einem Unfall beauftragen?
Am Besten beauftragen Sie einen Anwalt, am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, schnellstmöglich.
Denn: bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie keinen Ärger mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, welche Ihnen durch verschiedene Fallstricke Ihre Ansprüche kürzt.
Außerdem haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall IMMER einen Anspruch auf Beauftragung eines Anwalts. Aufgrund der Schadenshöhe ergeben sich so häufig Streitigkeiten mit den Versicherungen, dass der BGH selbst bei einfach gelagerten Fällen eine Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich hält.
Das bedeutet, die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt für Ihre außergerichtlichen Anwaltskosten auf.
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?
Wie hoch sind die Anwaltskosten in anderen Fällen?
Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem RVG und damit nach dem Streitwert des jeweiligen Falles. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich vorab für Sie eine Deckungsschutzanfrage stellen.
Welche Strafe bei Fahren mit Alkohol am Steuer droht mir?
Das kommt darauf an, wie viel Promille Sie im Blut hatten. Außerdem ist relevant, ob Sie bereits mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Alkohol am Steuer ist nicht immer nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Allerdings kann eine solche Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. Bis zu einer Promillegrenze von 1,09 Promille gilt eine Alkoholfahrt in der Regel als Ordnungswidrigkeit.
Für Fahranfänger gilt die 0-Promillegrenze, bei Verstoß droht mindestens ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ferner wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und der Fahranfänger muss ein Aufbauseminar besuchen.
Ab 0,5 Promille wird auch bei Nicht-Fahranfängern eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt. Zwischen Hier werden mindestens 500,00 EUR Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Sollten weitere Umstände hinzukommen (Unfall, Ausfallerscheinungen, Wiederholungstat), können die Konsequenzen auch schwerer ausfallen.
Die Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 StGB unter Strafe gestellt. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und bewegt sich im Strafrahmen es § 316 StGB. Doch auch bereits ab 0,3 Promille kann mit sogenannten Ausfallerscheinungen (Fahren in Schlangenlinien, Lallen oder verwaschene Sprache, verzögerte Reaktionszeit, etc) eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen.
Meist wird bei erstmaligem Verstoß eine Geldbuße verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen. Die Geldbuße kann je nach Höhe des Alkoholwertes variieren, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters spielt eine Rolle. Ferner sind auch 3 Punkte in Flensburg und neben der Entziehung der Fahrerlaubnis die Verhängung einer Sperrfrist die Folge. Je schwerwiegender der Verstoß, desto höher fällt die Strafe aus. Bei mehrfacher Trunkenheit kann auch eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.
Sollte ein Unfall aufgrund der Alkoholfahrt noch hinzukommen, richtet sich die Strafe sogar nach § 315c StGB, was eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedeutet.
Spätestens ab 1,6 Promille ist dann auch eine MPU von der Fahrerlaubnisbehörde zu erwarten, sollten Sie nach Entziehung der Fahrerlaubnis den Antrag auf Neuerteilung stellen.
Wie hoch ist die Promillegrenze beim Fahrrad?
Für das Fahren eines Fahrrads gelten zwar höhere Promillegrenzen als beim Auto. Doch auch hier können die Folgen einer Alkoholfahrt mit einem Fahrrad verheerend sein.
Ab 0,3 Promille kann bereits die relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn der Fahrer sogenannte Ausfallerscheinungen zeigt (Fahren in Schlangenlinien, Lallen oder verwaschene Sprache, verzögerte Reaktionszeit, etc). In den meisten Fällen wird hier lediglich eine Geldstrafe verhängt, doch je nach Höhe der Promillezahl und/ oder weiteren Begleitumständen (Unfall, Mischkonsum) können auch hier Punkte in Flensburg verhängt oder gar der Führerschein eingezogen werden.
Ab 1,6 Promille wird beim Fahrradfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt und die Folgen können dieselben sein wie bei § 316 StGB bei einem Autofahrer (siehe oben Welche Strafe bei Fahren mit Alkohol am Steuer droht mir?)
Besondere Vorsicht bei E-Scootern: Diese gelten nicht als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer!
Wann muss ich zur MPU?
Nachdem Ihr Führerschein entzogen wurde, wollen Sie sicherlich schnellstmöglich wieder mobil sein und Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen. Dabei müssen Sie beachten, dass nach einem Führerscheinentzug (rechtlich: Entziehung der Fahrerlaubnis) es nicht immer einfach ist, diesen wiederzuerlangen.
Es kommt im Einzelfall darauf an, weshalb Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Im Fall eines Strafverfahrens kann Ihre Fahrerlaubnis durch Urteil durch das Gericht entzogen worden sein, weil es Sie für ungeeignet zum Führen eines Kfz gehalten hat. Hier wird meist eine Sperrfrist von mindestens einem halben Jahr festgesetzt. Das bedeutet, dass Sie frühestens nach Ablauf der Sperrfrist Ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen können. Allerdings heißt das nicht, dass Sie die Fahrerlaubnis automatisch wieder bekommen!
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde einen dafür vorgesehenen Antrag stellen. Die Behörde prüft dann die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dabei kann sie nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch eine MPU anordnen.
Bis Sie allerdings einen Termin für die MPU erhalten, können allerdings Wochen oder Monate ins Land gehen. Daher sollten Sie den Antrag bei der Behörde frühestmöglich stellen, damit Sie rechtzeitig ein positives MPU-Ergebnis vorlegen können.
Um ein positives MPU-Ergebnis zu erreichen, ist es notwendig, sich auf die MPU vorzubereiten. Die MPU ist kein „Idioten-Test“, bei dem nur „ungebildete“ Menschen durchfallen können. Vielmehr werden Sie als Fahrer und Person bewertet, es geht mehr um Selbstreflexion und die eigene kritische Auseinandersetzung mit dem zuvor begangenen Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Eine Vorbereitung mit Hilfe eines Verkehrspsychologen kann die Chancen erhöhen, die MPU zu bestehen und damit die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.
Mein Führerschein ist wegen Alkohol weg. Was muss ich tun, um ihn wiederzuerlangen?
Sollte das Strafverfahren noch laufen, sollten Sie dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Möglicherweise bestehen Fristen, die eingehalten werden müssen. Außerdem ist eine anwaltliche Verteidigung vor einem Gericht ratsam.
Sollte das Strafverfahren bereits abgeschlossen sein, ist das Verkehrsverwaltungsverfahren zu beschreiten. Hier gilt es, Anträge und Maßnahmen, wie zB eine MPU-Vorbereitung, rechtzeitig vorzunehmen.
Gerne berate und unterstütze ich Sie hierzu.
Habe ich beim Unfall einen Anspruch auf einen Mietwagen?
Im Fall eines unverschuldeten Unfalls muss die Kfz-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Mietwagen übernehmen. Ihr eigenes Auto muss durch den Unfall fahruntüchtig oder in der Werkstatt sein.
Der Mietwagen darf für die Dauer der Reparaturzeit oder die Dauer zur Beschaffung eines Folgefahrzeuges in Anspruch genommen werden. Im Schadensgutachten wird häufig geschätzt, wie lange die Dauer beträgt. Es trifft Sie daher insofern eine Schadensminderungspflicht, dass der Mietwagen nicht für länger als unbedingt notwendig genommen wird. Eine darüberhinausgehende Mietwagendauer sollte besser in Absprache eine Verkehrsanwalts vorgenommen werden. Ansonsten droht Ihnen, dass Sie auf Zusatzkosten sitzen bleiben.
Auch die Mietwagenklasse sollte eingehalten werden, die das Gutachten meist nennt. Häufig ist bei einem älteren Fahrzeugmodell eine Herabstufung in eine niedrigere Fahrzeugklasse vorgesehen.
Sollten Sie keinen Mietwagen in der Zeit benötigen, in der Ihr Fahrzeug repariert wird oder Sie ein Folgefahrzeug kaufen, können Sie auch Nutzungsersatz für diese Zeit verlangen. Auch hier gibt das Schadensgutachten Auskunft darüber, wie viel Ihnen zusteht.
Noch Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Haben Sie Fragen?
Ich bin gerne für Sie da! Wenn Sie eine rechtliche Einschätzung oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Fragen und finden die beste Lösung für Ihr Anliegen. Die Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist für Sie kostenlos.